Energiewirtschaft
Die Kanzlei bietet Rechtsberatung im breiten Spektrum von Angelegenheiten im Bereich konventioneller und erneuerbarer Energie, insbesondere was Energieübertragung, Handel mit Energie, ferner Vertrieb und Speicherung, Erwerbung von Genehmigungen und Konzessionen anbetrifft. Wir bedienen die Mandanten überdies bei Investitionen.
Unsere Unterstützung besteht insbesondere in der laufenden Beratung zu Fragen des Energierechts, Überprüfung der Rechtslage, wie auch in der Erarbeitung angemessener Unterlagen, Vertragsbearbeitung und Verhandlungsführung. Wir vertreten den Mandanten auch im Verfahren vor dem Präsidenten des Amtes für Energiewirtschaft sowie in gerichtlichen Streitsachen.